Unsere Satzung

Satzung Touristikförderung Neßmersiel e. V.

 

§1 Name, Sitz und Zweck

  1. Der Verein führt den Namen "Touristikförderung Neßmersiel e. V." und hat seinen Sitz in Neßmersiel. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden.
  2.  Zweck des Vereins ist die Förderung des Tourismus in Neßmersiel durch eine Verbesserung der Rahmenbedingungen, insbesondere der Infrastruktur.
  3. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

 

§2 Geschäftsjahr

  1. Das Geschäftsjahr läuft jeweils vom 1. November eines Jahres bis zum 31. Oktober des folgenden Jahres.

 

§3 Mitgliedschaft

  1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden, die ein berechtigtes Interesse an der Verwirklichung des Vereinszweckes hat. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Es besteht kein Aufnahmeanspruch. Eine Ablehnung der Aufnahme durch den Vorstand ist nicht anfechtbar. 2. Wer die Mitgliedschaft erwerben will, hat eine schriftliche Beitrittserklärung an den Vorstand zu richten. 3. Mit der Beitrittserklärung erkennt das neue Mitglied die Satzung des Vereins an.

 

§4 Beendigung der Mitgliedschaft

  1. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt oder Ausschluss des Mitglieds oder durch den Tod. Die Austrittserklärung ist schriftlich an den Vorstand zu richten.
  2. Der Austritt ist unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier Wochen nur zum Schluss eines Geschäftsjahres zulässig.
  3. Der Ausschluss kann wegen
    a) Nichterfüllung satzungsmäßiger Verpflichtungen,
    b) Zahlungsrückstand von mehr als einem Jahresbeitrag trotz Mahnung,
    c) grobem Verstoß gegen die Interessen des Vereins,
    d) unehrenhafter Handlungen erfolgen. Die Entscheidung über den Ausschluss trifft die Mitgliederversammlung nach Anhörung des betroffenen Mitglieds. Der Bescheid über den Ausschluss ist dem betroffenen Mitglied mit eingeschriebenem Brief zuzustellen.

 

§5 Mitgliedsbeiträge

  1.  Der jährliche Mitgliedsbeitrag sowie ggf. zu erhebende außerordentliche Beiträge werden von der Mitgliederversammlung festgelegt. Der Beitrag ist jährlich im Voraus zu zahlen und auch für das Eintrittsjahr in voller Höhe zu entrichten. Der Mitgliedsbeitrag wird zum 31. Januar eines jeden Kalenderjahres fällig.
  2. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
  3. Die Kassenwartin/der Kassenwart führt die Mitgliederliste, die ständig aktuell zu halten ist.

 

§6 Vereinsorgane

  1. Vereinsorgane sind die Mitgliederversammlung, der geschäftsführende Vorstand und der erweiterte Vorstand (Gesamtvorstand).

 

§7 Mitgliederversammlung

  1. Die Einladung zur Mitgliederversammlung erfolgt mit einer Frist von 6 Wochen per e-mail durch die/den 1. Vorsitzende/n mit Bekanntgabe der vorgesehenen Tagesordnung an die dem Verein zuletzt bekannte e-mail-Adresse. Soweit Mitglieder keine e-mail-Adresse haben oder dem Verein keine e-mail-Adresse bekannt ist, werden die hiervon betroffenen Mitglieder schriftlich per Brief eingeladen. Gleiches gilt, wenn Mitglieder ausdrücklich schriftlich um eine schriftliche Einladung per Brief gebeten haben. Die Mitgliederversammlung wird durch den Vorstand vorbereitet.
  2. Die Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert, mindestens jedoch einmal pro Geschäftsjahr.
  3. Einem Antrag von Mitgliedern des Vereins auf Einberufung einer Mitgliederversammlung ist unverzüglich vom Vorstand zu entsprechen, wenn er von einem Zehntel der Mitglieder unterstützt wird. In dem Antrag ist der Gegenstand der Tagesordnung anzugeben.
  4. Die Mitgliederversammlung kann alle Angelegenheiten des Vereins behandeln. Wenn und soweit der Vorstand für die Entscheidung zuständig ist, können Empfehlungen beschlossen werden. Die Mitgliederversammlung ist zuständig für:
    a) die Entgegennahme des Geschäftsberichtes
    b) die Entgegennahme des Kassenberichtes
    c) die Entgegennahme des Kassenprüfungsberichtes
    d) die Entlastung des Vorstands
    e) die Wahl des Vorstands und die Abberufung von Vorstandsmitgliedern
    f) die Festsetzung der Beiträge nach 5
    g) die Entscheidung über den Ausschluss von Mitgliedern nach 4 Ziffer 3
    h) die Änderung der Satzung
    i) die Auflösung des Vereins und die Entscheidung über die Verwendung des Vereinsvermögens im Falle der Auflösung nach 10.
  5. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig, wenn diese ordnungsgemäß einberufen wurde (gilt nicht im Falle des 7 Ziffer 6 dieser Satzung). Ein wirksamer Beschluss bedarf der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Stimmenthaltungen werden bei der Ermittlung der Mehrheit nicht berücksichtigt. Abweichend hiervon bedürfen Beschlüsse über Änderungen der Satzung oder über die Auflösung des Vereins einer Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen gültigen Stimmen.
  6. Zur Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins ist die Anwesenheit von zwei Dritteln der Vereinsmitglieder erforderlich. Ist eine zur Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins einberufene Mitgliederversammlung nicht beschlussfähig, so ist vor Ablauf von vier Wochen seit der Versammlung eine weitere Mitgliederversammlung einzuberufen. Diese weitere Mitgliederversammlung darf frühestens zwei Monate nach dem ersten Versammlungstag stattfinden, hat aber spätestens vier Monate nach dem ersten Versammlungstag zu erfolgen. Die weitere Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Vereinsmitglieder beschlussfähig. In der Einladung zu der weiteren Mitgliederversammlung ist auf die erleichterte Beschlussfähigkeit hinzuweisen.
  7. Jedes Mitglied hat eine Stimme.
  8. Die/der 1. Vorsitzende führt den Vorsitz. Fällt die/der 1. Vorsitzende aus, führt die/der stellvertretende Vorsitzende den Vorsitz. Über den Verlauf der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu führen, dass von der Versammlungsleitung und der/dem Schriftführer/in (Protokollführer) zu unterzeichnen ist.
  9. Es wird durch Handzeichen abgestimmt. Auf Antrag eines der anwesenden Vereinsmitglieder ist schriftlich und geheim abzustimmen.

 

§8 Vorstand

  1. Der Vorstand besteht aus:
    a) dem geschäftsführenden Vorstand im Sinne des 26 BGB und
    b) dem erweiterten Vorstand (Gesamtvorstand).
  2. Der geschäftsführende Vorstand besteht aus der/dem
    a) 1. Vorsitzenden,
    b) der/dem stellvertretenden Vorsitzenden,
    c) der/dem Kassenwart/in und
    d) der/dem Schriftführer/in.
    Dem erweiterten Vorstand gehört neben dem geschäftsführenden Vorstand eine von der Mitgliederversammlung zu bestimmende Anzahl von Beisitzern an.
  3. Zu Mitgliedern des Vorstands können nur Vereinsmitglieder gewählt werden. Die Mitglieder des Vorstands werden von der Mitgliederversammlung auf zwei Jahre gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Die Amtszeit des Vorstands verlängert sich im Falle einer Verzögerung der Neuwahlen bis zur Neuwahl. Scheidet ein Vorstandsmitglied aus dem Verein aus, endet automatisch seine Zugehörigkeit zum Vorstand.
  4. Der geschäftsführende Vorstand führt die laufenden Geschäfte. Es sind jeweils zwei Mitglieder des geschäftsführenden Vorstands gemeinschaftlich vertretungsberechtigt.
  5. Die Vertretungsmacht des geschäftsführenden Vorstands wird im Innenverhältnis in der Weise beschränkt, dass er bei Rechtsgeschäften von mehr als 500 € verpflichtet ist, die Zustimmung des Gesamtvorstands einzuholen.

 

§9 Kassenprüfung

  1. In jeder Mitgliederversammlung, in der der Vorstand gewählt wird, werden auch zwei Kassenprüfer für eine Amtszeit von zwei Jahren gewählt.
  2. Die Kassenprüfer nehmen mindestens einmal jährlich eine Kassenprüfung vor und erstatten in der Mitgliederversammlung den Kassenprüfungsbericht.

 

§10 Auflösung des Vereins

  1. Der Verein kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung aufgelöst werden.
  2. Die Liquidation erfolgt durch den Vorstand.
  3. Bei Auflösung des Vereins ist das Vermögen an die Samtgemeinde Dornum zu übertragen mit der Maßgabe, dieses für touristische Zwecke in Neßmersiel einzusetzen.
  4. Das Vermögen darf der Anfallberechtigten nicht vor Ablauf eines Jahres nach Bekanntmachung des Auflösungsbeschlusses und erst nach Einwilligung des Finanzamtes überantwortet werden.

 

§11 Inkrafttreten

  1. Diese Satzung tritt mit der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.
  2. Die Innenrechtsfähigkeit der Satzung tritt mit sofortiger Wirkung ein.
  3. Vorstehende Satzung wurde in der Mitgliederversammlung am 11. November 2017 beschlossen.

Aktuelles

Dornum_Anders_Juni_2022

AndersWelt in Neßmersiel

19.03.2024

Jedes Kind weiß, Vorfreude ist die größte Freude. Kennt Ihr Fiete Anders, ein rot-weiß geringeltes Schaf? Fiete ist anders als seine Schaf-Freunde auf dem Deich und fühlt sich dadurch einsam. Tief in seinem Herzen spürt Fiete, dass es irgendwo einen Ort geben muss, wo anders richtig ist. Von dieser Sehnsucht getrieben macht er sich auf eine abenteuerliche Suche ... und findet einen solchen Ort in Neßmersiel!

Wir in Neßmersiel freuen uns auf Fiete! Anders ist gut, anders ist willkommen und anders ist freilenzen!

In Neßmersiel entsteht die AndersWelt, die Ihr voraussichtlich ab Sommer 2025 erleben könnt. Ein wunderschöner Spielebereich mit einem Kletterdeich, verschiedenen Rutschanlagen, Trampolinanlage, Klettereinrichtung in Kombination von realer und virtueller Welt und und und....  Wir freuen uns schon sehr!

Bei unserer letzten TFN-Mitgliederversammlung konnten wir einen ersten Eindruck von der AndersWelt bekommen.

Vielen Dank an die Tourismus GmbH Gemeinde Dornum für das Foto zur AndersWelt. Mehr Informationen zur AndersWelt findet Ihr auf der Hompage der Tourismus GmbH:

https://www.dornum.de/erlebnisse/familienurlaub/anderswelt

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Würfel mit Kulli

Würfelspiel aus Neßmersiel

07.10.2023

Moin, Herbstzeit ist Spielezeit! Um die Zeit bis zum nächsten Urlaub in Neßmersiel zu verkürzen, haben wir vom TFN für Euch einen schönen Spielblock mit tollen Bildern von Neßmersiel und natürlich auf Plattdeutsch gestaltet. So könnt Ihr beim Spielen immer an Neßmersiel denken. Würfeln bis zum nächsten Urlaub! Ihr wisst ja ..... Meer geht immer! Kommt nach Neßmersiel und genießt den Herbst!

Für 5€ plus 2€ Porto kommt dieser schöne Würfelspiel-Block mit 50 Blatt in DIN A5  zu Euch nach Hause.
Bei Interesse bitte Mail mit euren Kontaktdaten an Info@nessmersiel-direkt.de senden.

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Vogelkiek Neßmersiel

Fotowettbewerb Sommer 2022

22.09.2022

Wir haben in diesem Jahr erstmalig zu einem Sommer-Fotowettbewerb aufgerufen. Wir haben Euch aufgefordert, uns die schönsten Fotos von Neßmersiel und Umgebung zu zuschicken. Die Teilnahme war großartig. Die Fotos haben wir auf unseren Instagram und facebook Accounts veröffentlicht.

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